Das Bauzentrum Lücking seit 1936 im Familienbesitz.
Begonnen hat alles am 15. Juli 1936 in Lichtenau.
Albert Lücking gründete dort mit seiner Frau Johanna ein Fuhrunternehmen.
Transportiert wurde für die Bäuerliche Raiffeisen und die Holzindustrie, dazu kamen bald auch Baustoffe aus den nahe gelegenen Steinbrüchen. Zwischenzeitlich zur Wehrmacht eingezogen. Hinderte es den Firmeninhaber nicht daran, 1945 einen Neuanfang zu wagen. Er transportierte Kohle, verkaufte Baustoffe und transportierte diese bis zur Baustelle.
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Der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) stieg am Jahresende 2020 auf den neuen Höchststand von 172,8 Punkten (Basisjahr 2010 = 100 Punkte).
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Wie muss sich ein Neubau in eine bereits bestehende Wohngegend einfügen? Kann man ohne weiteres zwei getrennte Eigentumswohnungen zu einer vereinigen? All das sind Fragen, die Experten des Baurechts klären müssen.
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Eine mit Wasser vollgelaufene Baugrube, einsturzgefährdete Nachbarhäuser, evakuierte Anwohner, unterbrochene Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas und Wärme sowie wechselseitige Schuldzuweisungen von Behörden, Bauunternehmern, Eigentümern und Nachbarn
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Aus der LBS-Wohneigentumsstudie – Wohneigentumsquote Teil 2: Wenn die Rahmenbedingungen für den Wohneigentumserwerb unverändert schwierig bleiben, schaffen bis 2030 kaum mehr Haushalte als heute den Sprung in die eigenen vier Wände.
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Frühlingszeit ist Planungszeit. Das gilt auch für Häuslebauer. Wer noch in diesem Jahr ins eigene Heim ziehen will, muss sich beeilen. Mit dem Schlüsselfertiganbieter zu bauen erscheint da vielen privaten Bauherren eine verlockende, weil schnelle Variante.
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„Hauseigentümer, wie übrigens auch Mitglieder von Eigentümergemeinschaften, sollten mindestens einmal im Jahr ihr Dach überprüfen lassen und zusätzlich nach jedem Sturm, Hagel oder schweren Gewitter“, empfiehlt Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger im Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden.
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Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen inklusive Batteriespeicher im Marktstammdatenregister bis spätestens 31.01.2021 zu registrieren.
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„Die Bundesregierung hinkt weit hinter ihrem erklärten Ziel, Wohneigentum zu fördern, hinterher. Tatsächlich ist der Anteil der Haushalte, die in den eigenen vier Wänden leben, erstmals seit 1993 rückläufig. Das ist ein Alarmzeichen, das die Politik ernst nehmen muss.“